Ab Samstag, 9. Januar 2016 gilt eine neue EU-Verordnung. Händler und alle Betreiber von Online-Shops müssen ab diesem Tag einen Link auf eine Plattform nennen, auf der eine Online-Streitschlichtung möglich gemacht werden soll.
Online-Händler müssen ab Samstag dem 09. Februar 2016 diesen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ leicht zugänglich auf ihren Websites einstellen. Es reicht aus, wenn dieser Link in den AGB oder im Impressum angebracht wird. Wir haben uns entschieden, den Link ins Impressum unter Beschwerdeverfahren einzustellen.
ODR-Verordnung
- Details
- Kategorie: Rund um Ihre Homepage
- Zugriffe: 4679