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Der Bundestag hat am 2. März 2012 neue Regeln verabschiedet, die das Unwesen der Abofallen im Internet bekämpfen sollen. Das Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr wird aber auch erhebliche Auswirkungen auf den Onlinehandel haben. Zukünftig ist jeder Anbieter kostenpflichtiger Inhalte im Netz verpflichtet, eindeutig auf die Zahlungspflicht im Wege der sogenannten Button-Lösung hinzuweisen.

Daraus ergeben sich für Internetshops die folgenden Veränderungen:

1. Bestellbuttons wie „Weiter“, „Hier bestellen“, „Abschließen“, etc. sind zu unspezifisch und daher zukünftig unzulässig.

2. Bestellbuttons, die einen Kauf zum Abschluß bringen sollen, müssen nun z.B. heißen „Kaufen“ oder „Kostenpflichtig bestellen“.

3. Es scheint gesetzlich ausreichend zu sein den letzten Bestellbutton während der mehrstufigen Kaufabwicklung so neu zu benennen.

Evtl. kann dies auch Änderungen an Ihrer Internetseite notwendig machen. Da wir keinerlei Rechtsberatung geben dürfen, legen wir Ihnen nahe, Ihre Internetseite  überprüfen zu lassen und uns notwendige Änderungen schnellstmöglich mitzuteilen.

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