Alle Unternehmer, die im B2C-Bereich tätig sind (also Verträge mit Verbrauchern abschließen) und freiwillig oder weil sie gesetzlich verpflichtet sind an der Verbraucherstreitschlichtung teilnehmen, müssen die Angabe der zuständigen Stelle ändern.
Zuständig ist nun die neue so genannte Universalschlichtungsstelle. Wenn Sie an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren teilnehmen und bisher die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle angegeben haben, müssen Sie diese Angaben ersetzen durch die neue Universalschlichtungsstelle:
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).
Hinweis: Wir haben die Angaben im Impressums-Generator bereits geändert.
Prüfen Sie bitte auch, ob Sie die Streitschlichtungsstelle in Ihren AGB benannt haben. Wenn ja, aktualisieren Sie auch hier die Angaben.
Zur Info: Auf allen bei uns gehosteten Seiten ist im Impressum der Vermerk enthalten, dass nicht an einem Schlichtungsverfahren teilgenommen wird und muss.