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EnEV 2014 Pflichtangaben ab 01.05.2014

Am 1. Mai tritt die EnEV 2014 in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an müssen kommerzielle Immobilienanzeigen bestimmte Energiekennwerte beinhalten. Auf Basis des neuen Energieausweises (ab dem 1.5.2014 erstellt) sind das bei einem Wohngebäude folgende Pflichtangaben:

1. Art des Energieausweises (Bedarf oder verbrauch)

2. Der dort genannte Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch

3. Der wesentliche Energieträger für die Heizung

4. Das im Energieausweis genannte Baujahr

5. Die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.

Hier finden Sie unverbindlich einen Link zur Thematik: www.enev-online.com

Nutzer des ImmoTools JEA auf ihrer Internetseite geben diese Angaben bitte einfach in Textform in die Beschreibung der Immobilie ein. Ab sofort steht in der Eingabemaske eine neue Rubrik "Energieausweis" zur Verfügung, über den Sie die Eingaben bequem in der Objektverwaltung vornehmen können. Die bisherige grafische Darstellung unter Energieeffizienz entfällt.

Wenn noch kein Energieausweis für das Objekt vorliegt, muss dies ebenfalls in der Anzeige stehen, z.B. "Ein Energiepass liegt noch nicht vor. Dieser wird bei der Erstbesichtigung nachgereicht!" Dies kann in der Beschreibung der Immobilie in JEA erfolgen.

Inwieweit dies für die Portale bzw. Immobiliensoftware wie FlowFact, onOffice, etc. realisiert ist, klären Sie bitte mit Ihrem Anbieter.

Widerrufsrecht auch für Makler(Verträge)

Wie uns einige Makler berichten, ist das Widerrufsrecht spätestens ab dem 13.06.2014, aber auch schon in abgemilderter Form bisher gültig, auch für Maklerverträge anzuwenden.
Deshalb auch die Bitte an unsere Maklerkunden, sich entsprechend zu informieren und uns die entsprechenden Widerrufsbelehrungen für die AGB zukommen zu lassen.

Für die Nutzer des integrierten ImmoTools JEA zur Präsentation der Top-Objekte werden wir einen allgemein gehaltenen Hinweis zum Widerrufsrecht integrieren. Das nachgeschaltete Anfrageformular wird entsprechend ergänzt und verweist auf die Akzeptierung des Widerrufsrechts. Auch wird der Nutzer automatisiert eine Bestätigung erhalten. Sollten weitere Änderungen zu dieser Thematik notwendig werden, geben Sie uns bitte bescheid.

In diesem Zusammenhang sollten Sie auch mal einen Blick auf die aktuellen AGB auf Ihrer Seite werfen und uns entsprechend notwendige Änderungen mitteilen.

Zu diesen Themenkomplexen der ausdrückliche Hinweis, dass wir hier keine Rechtsberatung geben dürfen und auch nicht können.  Etwaig notwendige Änderungen an Ihrer Internetseite wollen Sie uns bitte schnellstmöglich mitteilen, damit eine zeitnahe Umsetzung möglich ist.

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